VDM-Mitglieder erhalten kostenlose Modellverträge und
dazugehörige Erklärungen, die für jeden verständlich sind.
Künstler- Produzentenvertrag
Zwischen dem Produzenten und dem Künstler muss eine
Rechtsübertragung erfolgen. Der hierfür erforderliche Vertrag
schützt den Produzenten und den Künstler. Dem Vertrag liegt beim VDM
eine Erklärung bei. Erst nach Vertragsunterzeichnung kann der Produzent
seine Rechte weiterveräußern. Ebenso verhält es sich mit der
Rechtsübertragung von mitwirkenden Musikern. Auch hier muss eine
schriftliche Erklärung vorliegen.
Bei einem solchen Vertrag
müssen Sie viel beachten. Alleine die Nutzungsarten, dazu gehören
neben Bild- und Tonträgerübertragungen sämtliche
Multimedia-Arten die Sie erwähnen müssen, ob Internet oder WAP - sie
sollten keinen Bereich ausschließen. Neben der Vergütung und der
Vertragsdauer sind zahlreiche Verpflichtungen für beide Vertragsparteien
zu berücksichtigen. Stellen Sie sich mal vor, Sie vergessen z.B. die
Gruppenklausel!
Der richtige Modell-Vertrag schützt Sie
später vor unangenehmen Gerichtsverhandlungen und macht dem Gericht die
Arbeit leichter.
VDM-Team
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Das VDM-Team besteht aus Experten für Musikschaffende, Tonträgerhersteller,
Urheber, Musikverlag, Manager, Linzenzierungen, Musikrechte, Logistik,
Film, Internet, Print, Betriebswirtschaft, Vertrieb und Medien